AGB - Strandresidenz Dünenperle

1. Vertragsgegenstand
Der Vermieter stellt dem Kunden eine Ferienwohnung bereit.
Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Kunden finden die Regeln über den Reisevertrag ( §§ 651 a BGB ff.) entsprechende Anwendung. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen füllen die gesetzlichen Regelungen aus und ergänzen sie.

2. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss eines Ferienwohnungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Vermieter dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen.

3. Bezahlung
3.1 Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung bis zur Höhe von zehn vom Hundert des Reisepreises, höchstens jedoch € 255,00 gefordert werden.
Geht der Anzahlungsbetrag nicht innerhalb von zehn Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist der Veranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Veranstalter die gemäß Ziff. 5 zu berechnenden Kosten als Schadensersatz geltend machen.

3.2 Die Restzahlung muss spätestens 14 Tage vor dem Reisetermin erfolgen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Vermieter. Bei Buchungen, die weniger als drei Wochen vor dem Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis bei Gegenzeichnung des Mietvertrages durch den Vermieter sofort fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.

4. Leistungen und Preise, besondere Bedingungen und Hinweise
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen und die Preise ergeben sich aus der Appartementbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

4.2 Im Reisepreis sind die Kosten für die Energiekosten sowie einen PKW-Stellplatz enthalten. Wäschepakete (Bettwäsche und Handtücher) können gegen eine Gebühr von € 27,- pro Person geliehen werden.
Die Endreinigungspreise richten sich nach den Preisinformationen der jeweiligen Wohnung und sind nicht im Reisepreis enthalten.
Kinderbetten (Reisebetten inkl. Matratze) und Hochstühle können zu einem Preis von € 3,00 pro Tag beim Vermieter angemietet werden.
Will der Kunde ansonsten zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen, so muss dies ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

4.3 Die Appartements liegen in einem Gebiet mit eingeschränktem Funknetz, weswegen WLAN-Verbindungen u.a. nicht bzw. nur eingeschränkt möglich sind. Ansprüche aus fehlenden oder eingeschränkten Netzverbindungen können nicht hergeleitet werden.

4.4 Haustiere sind nur auf Anfrage erlaubt (€ 25,00/Aufenthalt).

4.5 Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr Personen belegt werden als im Prospekt angegeben.
Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinkinder ein., wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt.

4.6 Ankunftszeit ist jeweils am Anreisetag nur zwischen 14:00 und 17:00 Uhr möglich, bzw. nach Absprache. Am Abreisetag muss die Ferienwohnung bis spätestens 10:00 Uhr verlassen und die Schlüssel dem Vermieter übergeben werden.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Ein Rücktritt (Stornierung) muss schriftlich per Post oder E-Mail an den Vermieter erfolgen. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem Maklerbüro A. Ernst GmbH & Co. KG maßgeblich (Posteingangsstempel).

5.2. Ein Rücktritt (Stornierung) ist grundsätzlich nur bis zum Reiseantritt möglich. Im Falle des Rücktritts fällt folgender Schadensersatz an:

- bis zu 3 Monaten vor Reiseantritt kostenfrei
- bei Stornierung ab dem 89. Tag vor Mietbeginn, 50 % des bestätigten Mietpreises sowie € 25,00 Bearbeitungsgebühr;
- ab dem 35. Tag vor Mietbeginn, 80 % des vereinbarten Mietpreises sowie € 25,00 Bearbeitungsgebühr

"Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits bezahlte Beträge werden verrechnet."

Abweichend von den pauschalierten Rücktritt-/Stornierungsgebühren bleibt dem Mieter das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens unbenommen.

5.3. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses oder bei Nichtanreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe der Wohnung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu leisten.

5.4 Umbuchungswünsche des Kunden (z. B. Änderung des Reistermins, Wahl einer anderen Ferienwohnung des Vermieters) werden, sofern sie überhaupt möglich sind, nur bis zum 15. Tag vor Reiseantritt berücksichtigt. Für jeden Vorgang wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,00 erhoben.

5.5 Der Kunde kann bis zum Reisebeginn verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Kunde dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die dem Vermieter durch diese Änderung entstehenden Kosten werden mit € 25,00 je Vorgang berechnet.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist unter folgenden Voraussetzungen kündigen:

6.1 wenn der Kunde die Durchführung des Vertrages trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall verfällt der Reisepreis.

6.2 wenn die Durchführung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden Kunden alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Versicherungen
In den Leistungen des Vermieters sind keine Versicherungen enthalten.

8. Haftung des Veranstalters, Haftungsbeschränkung
8.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen sowie die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.

8.2 Die vertragliche Haftung des Vermieters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

8.3 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Vermieter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter bei Personenschäden bis € 76.694,00 je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.090,00. Liegt der Reisepreis über € 1.363,00, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.

9. Gewährleistung, Anzeigepflichten des Kunden
9.1 Abhilfe
Wird die vereinbarte Leistung durch en Vermieter nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.
Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Vermieter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ferienwohnung zur Verfügung stellt.

9.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert steht.

9.3 Kündigung des Vertrages
Wird die Leistung des Vermieters infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch die schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Leistung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

9.4 Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.

9.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.2 Ansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren drei Jahr nach Beendigung der Reise.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Vermieter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Vermieters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fällen ist der Sitz des Vermieters maßgebend.